Einheitlicher Ansprechpartner (EAP)
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner (EAP) ab 28.12.2009 bei der SGD Nord
Im Zuge der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) wurde mit Beginn des Jahres 2010 in allen EU-Mitgliedstaaten die Institution des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) (engl.: „Single Point of Contact“) geschaffen.
In Rheinland-Pfalz wurde die Aufgabe des EAP zunächst für drei Jahre auf die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd übertragen.
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Wer kann sich an den EAP wenden?
Der EAP steht allen Unternehmern und Existenzgründern zur Verfügung. Das Angebot des Einheitlichen Ansprechpartners steht in Rheinland-Pfalz, über den Adressatenkreis der EU-DLR hinaus, dabei nicht nur Dienstleistern, sondern auch produzierenden Unternehmen unabhängig von ihrer Betriebsgröße zur Verfügung. Er bietet damit allen in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen – vom Ein-Personen-Betrieb bis zum Großunternehmen – die Möglichkeit, sich von ihm als Ansprechpartner auf dem Weg durch die behördlichen Anforderungen während des gesamten „Lebenszyklus“ aktiv begleiten zu lassen. Die Inanspruchnahme des EAP ist eine Option, d.h. der Service kann freiwillig in Anspruch genommen oder die Verfahren können auch weiterhin direkt bei der zuständigen Behörde abgewickelt werden.
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Was sind die Aufgaben des EAP?
Der EAP informiert, berät und ist, wenn Unternehmen Genehmigungen und Erlaubnisse über ihn beantragen, Kontaktstelle („Verfahrensmittler“) zwischen Antragsteller und den zuständigen Behörden.
Der hinter der Dienstleistungsrichtlinie stehende Grundgedanke ist wegweisend und erstrebenswert: In einem Europa ohne Grenzen sollen Dienstleister unbürokratisch agieren und über eine einzige Stelle, nämlich den EAP alle Formalitäten erledigen können ohne selbst die mühsamen Behördengänge bewältigen zu müssen. Der EAP soll ein echter Verfahrenspartner der Unternehmer und Gründer sein und hat dabei eine Reihe von Aufgaben:
- Er informiert über die Anforderungen, Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung oder eines Handwerks benötigt werden.
- Er berät darüber hinaus über wichtige und grundlegende Aspekte z.B. des Arbeits- und Sozialrechts.
- Ferner stellt er Kontakte zu Verbänden und Organisationen her, bei denen die Unternehmen und Gründer weitere Beratungs- und Informationsangebote wahrnehmen können, wie zum Beispiel die Starterzentren der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern sowie die Wirtschaftsförderungseinrichtungen der Kommunen.
- Letztlich kümmert er sich aktiv darum, dass die Unternehmen die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerberecht und der Handwerksordnung zügig und ohne bürokratischen Aufwand erlangen. In diesen Fällen koordiniert er die Verfahren zwischen Antragsteller und zuständigen Fachbehörden und überwacht die Fristeinhaltung. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die inzwischen in zahlreiche Verfahren eingeführte Genehmigungsfiktion von Bedeutung.
Eine Verschiebung der Kompetenzen zwischen den einzelnen Entscheidungsträgern ist damit jedoch nicht verbunden. Der EAP ist vielmehr Vermittler oder Lotse; die jeweilig zuständigen Behörden behalten weiterhin uneingeschränkt ihre Zuständigkeit.
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Welche Verfahren können Aufgabe des EAP sein?
Der EAP koordiniert Verfahren, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse zum Beispiel nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht, dem Landeswassergesetz oder dem Sprengstoffgesetz. Das Bundes- und Landesrecht sieht derzeit insgesamt mehr als 230 verschiedene Verfahren vor, die über den EAP abgewickelt werden können.
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Wie können Sie uns erreichen?
Der Weg zum Einheitlichen Ansprechpartner ist kurz. Zur Kontaktaufnahme stehen alle gängigen Kommunikationswege offen.
Empfohlen wird der Weg über das EAP-Portal.
Natürlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber nicht nur elektronisch, sondern auch persönlich ansprechbar.
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