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SGD Nord genehmigt dritte Planänderung zur Netzverstärkungsmaßnahme des Stromleitungsabschnitts zwischen Worms und Maximiliansau

Um das Stromnetz zu verstärken, erhöht die Amprion GmbH abschnittsweise die Übertragungskapazität der bestehenden Hochspannungsfreileitung zwischen den Umspannanlagen in Bürstadt (Hessen) und Kühmoos (Baden-Württemberg). Dies gilt auch im rheinland-pfälzischen Abschnitt zwischen Worms und Maximiliansau. Damit die in diesem Teilabschnitt zwischen Mast 158 bis zur Umspannanlage Maximiliansau mitgeführten Stromkreise der Pfalzwerke nicht beeinflusst werden, hat die Amprion GmbH eine Planänderung beantragt. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat diesen Änderungsantrag genehmigt.
Briefkopf der SGD Nord mit Kugelschreiber und Klebezettel
Symbolbild

Die Netzverstärkungsmaßnahme ist im Netzentwicklungsplan 2030 als sogenannte „Ad-Hoc-Maßnahme“ bestätigt. Im Januar 2022 erhielt die Amprion GmbH die Genehmigung zur Durchführung dieser Maßnahme im Abschnitt zwischen der Landesgrenze Hessen/Rheinland-Pfalz (bei Worms) und der Umspannanlage Maximiliansau. Dabei wurde die Erhöhung der Übertragungskapazität für diesen Bereich zugelassen. Im Rahmen der Detailplanung gelangte die Amprion GmbH zu der Einschätzung, dass die zugelassene Netzverstärkung auf dem Gebiet der Kreisverwaltung Germersheim in einem knapp acht Kilometer langen Bereich zu unzulässigen Beeinflussungen der 110-kV-Stromkreise der Pfalzwerke Netz AG führen könnte, die dort auf der Höchstspannungsfreileitung teilweise mitgeführt werden. Um dies zu vermeiden, hat sie eine Planänderung beantragt. Diese sieht eine sogenannte Verdrillung vor. Das heißt, dass die Phasenlagen zwischen Mast Nr. 158 und Mast Nr. 136 gedreht werden sollen.

Die SGD Nord hat die Planänderung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere zum Naturschutz und zum Immissionsschutz, sind in die Entscheidung eingeflossen. Zwingende Versagungsgründe gegen die Planung liegen nicht vor.

Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen stehen ab dem 6. Mai 2024 bis einschließlich 21. Mai 2024 in elektronischer Form über folgenden Link zur Verfügung: https://s.rlp.de/VMqZ8. Der Link ist bis zum genannten Veröffentlichungsdatum inaktiv. Eine ortsübliche Bekanntmachung bei den betroffenen Kommunen sowie eine Auslegung der Entscheidung vor Ort ist seit dem Inkrafttreten der vom Bundesgesetzgeber erlassenen Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung nicht mehr vorgesehen.

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