Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

Hilfe für Existenzgründer*innen bei Aufnahme und Ausübung der Tätigkeiten.

Speziell im Bezug auf die erforderlichen Verwaltungsverfahren und Formalitäten.

Egal ob gewerbliche Dienstleistung, Handwerk oder freiberufliche Tätigkeit.

Hilfe bei der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen.

 

Grundlage: EU-Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie

In einem beruflichen Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob ein ausländischer Abschluss mit einem deutschen Berufsabschluss gleichwertig ist. Dies ist insbesondere bei  reglementierten Berufen von Bedeutung, für die ein bestimmter Ausbildungsnachweis erbracht werden muss bevor die Tätigkeit ausgeübt werden darf. Zum Beispiel: Pflegeberufe (Altenpfleger, Krankenpfleger), akademische Heilberufe (Ärzte, Apotheker), Erziehungsberufe (Erzieher, Lehrer, Heilpädagogen) oder Sozialberufe (Sozialpädagogen, Sozialarbeitende)

Hilfe für Unternehmen (aus dem EU-Ausland) bei (grenzüberschreitenden) Dienstleistungstätigkeiten. 

 

Grundlage: EU-Dienstleistungsrichtlinie

Der EA begleitet unter anderem Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten aktiv auf ihrem Weg durch die behördlichen Instanzen, informiert sie über die nötigen Formalitäten, um in einem anderen EU-Staat tätig zu werden.

Einheitliche Ansprechpartner gibt es in allen Bundesländern und auch in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Was sind die Aufgaben des EA?

Der EA beschafft alle Informationen zu den relevanten Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren, über zuständige Behörden, notwendige Formulare, Fristen und Kosten. Zudem unterstützt er umfassend bei der Verfahrensabwicklung und dem Kontakt mit den zuständigen Behörden.

Was kostet die Inanspruchnahme des EA?

Die Leistungen des EA sind in Rheinland-Pfalz kostenfrei. Anfallende Kosten und Gebühren für Verwaltungsverfahren werden vom Antragssteller getragen.

Wie kann ich den EA erreichen?

Die Kontaktaufnahme ist über alle gängigen Kommunikationswege möglich: E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost. Nach vorheriger Terminvereinbarung kann auch eine persönliche oder digitale Besprechung stattfinden.

Für eine rechtssichere Komminkation wird der Weg über das EA Internet-Portal empfohlen. Dies schützt den Transport der Daten. Zur Einrichtung des Postfachs ist eine Registrierung notwendig. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Einheitlichen Ansprechpartners Rheinland-Pfalz.

In welcher Sprache sollte ich mich an den EA wenden?

Grundsätzlich kann man sich mit allen Anfragen in Deutsch und Englisch mit dem EA in Verbindung setzten. Auf elektronischem Weg ist ebenfalls eine Kommunkation in Französisch möglich.

Telefonzentrale der SGD Nord

Tel. 0261 120-0

EA der SGD Nord

Anna Halter
Tel. 0261 120-2222
Website EA RLP