Ersatzwohnflächen

Als Folge der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 stellen sich für die von dem Flutereignis betroffenen Gemeinden verschiedenste Fragestellungen der kommunalen Bauleitplanung, insbesondere zur Wohnbauflächenentwicklung.

Um dem Beratungsbedarf der Gemeinden adäquat Rechnung zu tragen, bittet Frau Staatsministerin Ahnen den Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Treis mit Schreiben vom 06. September 2021 um die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, in der neben Vertretern der entsprechenden Fachstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord auch die Kreisverwaltung Ahrweiler repräsentiert sein soll.

Die dem Referat 43 (Bauwesen) von den Gemeinden übermittelten Baulandpotentialflächen werden  mit Blick auf besonders planungsbedeutsame öffentliche Belange unter Beteiligung der in der Arbeitsgruppe vertretenen Fachstellen einer grundsätzlichen Machbarkeitsuntersuchung zugeführt. Das Ergebnis dieser Vorprüfung wird dann den Trägern der kommunalen Bauleitplanung unmittelbar zur weiteren Verwendung überlassen.

Unter Berücksichtigung der jeweiligen Entscheidungskompetenzen ist damit im Sinne einer pragmatischen Herangehensweise der für eine Bauleitplanung zentralen Stellen die Basis für eine schnelle Richtungsentscheidung und Durchführung von Bauleitplanverfahren

Ersatzwohnflächen im Überblick

Unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit der Flächen ergab die Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit der gemeldeten Ersatzwohnbauflächen für die VG Altenahr folgende Ergebnisse:

Es sind 3 Flächen mit einer Größe von zusammen 2,3 Hektar für Wohnbauzwecke geeignet. Hinzu kommt 1 weitere Ersatzwohnbaufläche, die allerdings nur bedingt für eine Wohnbebauung geeignet ist.

Unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit der Flächen ergab die Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit der gemeldeten Ersatzwohnbauflächen für die VG Altenahr folgende Ergebnisse:

Es sind 15 Flächen in einer Größe von zusammen 30 Hektar für Wohnbauzwecke geeignet. Hinzu kommen 13 weitere Ersatzwohnbauflächen, die allerdings nur bedingt für eine Wohnbebauung geeignet sind.

Unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit der Flächen ergab die Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit der gemeldeten Ersatzwohnbauflächen für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler folgende Ergebnisse:

Es sind 12 Flächen in einer Größe von zusammen 20,8 Hektar für Wohnbauzwecke geeignet. Hinzu kommen 7 weitere Ersatzwohnbauflächen, die allerdings nur bedingt für eine Wohnbebauung geeignet sind.

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