Fischerei

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord nimmt für den nördlichen Teil des Landes Rheinland-Pfalz die Aufgaben der Oberen Fischereibehörde wahr. Sie hat hoheitliche, beratende, bewirtschaftende und sonstige fischereifachliche Aufgaben zu erledigen.

In Rheinland-Pfalz wird sowohl die Berufs- als auch die Freizeitfischerei praktiziert. Im Bereich der SGD Nord üben rund 46.000 Personen die Freizeitfischerei aus. Es existieren 12 Flussfischereibetriebe an Rhein und Mosel,  11 Haupt- und 3 Nebenerwerbsbetriebe in der Forellen- sowie 4 Haupt- und 1 Nebenerwerbsbetrieb in der Karpfenteichwirtschaft.
 An ca. 7.000 ha fließenden und stehenden Gewässern (26 % der 27.000 ha Wasserflächen des Landes) besitzt das Land Rheinland-Pfalz im Bereich der SGD Nord das Fischereirecht.

Die Erhaltung artenreicher und schutzwürdiger Fischbestände setzt eine umweltverträgliche und nachhaltige Fischerei voraus. Eine optimale Gewässergüte, lineare Durchgängigkeit, ausreichend vorhandene Jungfischhabitate sind hierfür unabdingbare Voraussetzungen.

Bei der Oberen Fischereibehörde wird das Fischereibuch, ein Register, in dem die selbständigen Fischereirechte erfasst sind, geführt. Bei den selbständigen Fischereirechten handelt es sich um Rechte, die von alters her bestehen und unabhängig von Grundstückseigentum vererbt oder durch Vertrag übertragen werden.

An Rhein, Mosel und Saar besitzt das Land Fischereirechte und verpachtet die Ausübungsrechte an die ansässigen Berufsfischer sowie an die Freizeitfischereiverbände.
Der Oberen Fischereibehörde obliegt auch die staatliche Fischereiaufsicht. Zu den Aufgaben der staatl. Fischereiaufseher gehört u.a. die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des Landesfischereigesetzes und der Landesfischereiordnung. Sie beaufsichtigt daher sowohl die Berufs- wie auch Freizeitfischer. Als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind die staatlichen Fischereiaufseher in die Strafverfolgung eingeschaltet.

Bei der Lösung fachlicher Fragestellungen steht die Obere Fischereibehörde mit ihrer beratenden und fachlich begleitenden Unterstützung den Fisch- und Teichwirten sowie den Berufs- und Freizeitfischern aktiv zur Seite.

Der Artenschutz bildet einen weiteren großen Aufgabenschwerpunkt.
Mit seinem Wanderfischprogramm trägt das Land Rheinland-Pfalz erheblich zum Artenschutz bei. Es umfasst die Wiederansiedlung von Wanderfischen wie Lachs und Meerforelle in mehreren Projektgewässern.
Ein weiteres Projekt stellt  die Aalschutzinitiative dar. Sie wurde durch das Land Rheinland-Pfalz und der damaligen RWE Power AG (jetzt: innogy SE) schon im Jahr 1995 begonnen. Die Aalschutzinitiative umfasst unter anderem Sofortmaßnahmen wie die konzentrierte Fischerei auf Blankaale in Saar und Mosel. Die gefangenen Aale werden schonend in den Rhein ausgesetzt, damit sie nicht von Turbinen in der Saar und in den Moselkraftwerken geschädigt werden. Darüber hinaus fördert die Initiative fischereibiologische Studien.

Im Vollzug der EU-Wasserrahmenrichtlinie veranlasst die Obere Fischereibehörde in regelmäßigen Abständen ein Fischmonitoring an ausgewählten Messstellen. Dabei werden in unterschiedlichen Gewässertypen die vorkommenden Fischbestände nach Art und Besatzdichte erfasst und bewertet. Diese Daten bilden die Grundlage für die nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erstellenden Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne.

Weitere Informationen können der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz  ( Merkblatt für Angler, Gemeinsame Verzehrempfehlungen) entnommen werden.