Bodenschutzkataster

Mit Inkrafttreten des Landesbodenschutzgesetzes am 3. August 2005 werden Informationen zu altlastverdächtigen Flächen und zu Flächen mit Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen im sogenannten Fachmodul Bodenschutzkataster des Boden-Informationssystem Rheinland-Pfalz (BIS RP) geführt.

Die SGD Nord als zuständige Vollzugsbehörde erteilt berechtigten Personen (Grundstückseigentümer)  auf Nachfrage Auskünfte zu einem evtl. bestehenden Hinweis auf eine "altlastverdächtige Fläche" bzw. gibt Hinweise auf empfehlenswerte Untersuchungen, um einen evtl. bestehenden "Verdacht" auszuräumen.
Sehr wichtig sind die Informationen aus dem Bodenschutzkataster zur Klärung einer ggf. vorhandenen "Altlastenproblematik - bzw. - betroffenheit" vor dem Erwerb von Grundstücken oder für Kommunen vor der Ausweisung von Baulandflächen im Rahmen der Bauleitplanung.

Bitte geben Sie bei Ihrer schriftlichen Anfrage, die auch als E-Mail gestellt werden kann, möglichst folgende Daten zur Lage des betreffenden Grundstücks an:

  • Stadt / Gemeinde,
  • Straße und Hausnummer.

Hilfreich sind auch:

  • Flur / Flurstücksbezeichnung,
  • Lageplan (Ausschnitt aus einer topografischen Karte mit Kennzeichnung der Fläche).

Die Weitergabe der Informationen wird allerdings eingeschränkt, wenn dadurch z. B. personenbezogene Daten offenbart würden. In diesem Fall ist eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zur Übermittlung der Daten erforderlich.

Hinweis:

Datenauskünfte aus dem Bodenschutzkataster sind ggfs. kostenpflichtig!

Weitere Informationen zu Bodeninformationen finden Sie hier!