| Neues Gesetz beschleunigt das Verfahren

Hochspannungsfreileitung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim genehmigt

Die Hochspannungsfreileitung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim ist in die Jahre gekommen: Vor über 60 Jahren gebaut, besteht inzwischen bei 55 Masten die Gefahr, dass der Stahl altersbedingt spröde wird. Hinzu kommt: Der Strombedarf der Region ist stark gestiegen, weshalb die Kapazität nicht mehr ausreicht. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat daher den geplanten Ersatzneubau der 110-Kilovolt-Hochspannungsfreileitung innerhalb der vorhandenen Stromtrasse genehmigt, bei dem unter anderem die 55 Masten ersetzt und die Kapazitäten der Leitung erhöht werden sollen.
Stromleitung
Das Foto zeigt eine Hochspannungsfreileitung (Symbolbild).

Der Antrag der Pfalzwerke AG für den rund 31,4 Kilometer langen Ersatzneubau ist durch die SGD Nord in einem Planfeststellungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft worden. Die sich nun an die Genehmigung anschließende Offenlage der Unterlagen profitiert von einer neuen Gesetzesregelung des Bundes, welche Planungsverfahren beschleunigen soll. Konkret heißt das: Die Unterlagen werden nicht mehr in Papierform in den betroffenen Kommunen ausgelegt, sondern stattdessen im Internet veröffentlicht. „Durch das neue Vorgehen bleiben Infrastrukturvorhaben transparent für die Öffentlichkeit, sie werden jedoch leichter zugänglich und merklich vereinfacht. Das spart Zeit und große Mengen Papier“, erklärt SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis.

Der geplante Ersatzneubau verläuft auf dem Gebiet der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Grünstadt, der Gemeinde Mutterstadt, sowie der Verbandsgemeinden Lambsheim-Heßheim, Leiningerland, Eisenberg und Göllheim. Um die Übertragungskapazität zu erhöhen, sollen im ersten Bauabschnitt (Mutterstadt bis Lambsheim, circa 12,8 Kilometer) Hochtemperaturleiterseile und im zweiten (Lambsheim bis Grünstadt, circa 9 Kilometer) sowie dritten Bauabschnitt (Grünstadt bis Kerzenheim, circa 9,6 Kilometer) Mehrfachseile (2er-Bündelleiter) aufgelegt werden. Um den gesetzlichen Mindestabstand der Leiterseile zum Boden zu gewährleisten, sind die geplanten neuen Strommasten höher als die bisherigen.

Die im Rahmen des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere zu den Aspekten Wasserrecht, Naturschutz, Immissionsschutz, Bodenschutz, Landwirtschaft, Forst sowie straßen- und verkehrsrechtliche Belange sind in die Entscheidung eingeflossen. Die Belange der betroffenen Eigentümer wurden in die Abwägung einbezogen, wobei das öffentliche Interesse an einer sicheren Stromversorgung diese Eingriffe rechtfertigt.

Die SGD Nord ist im gesamten Rheinland-Pfalz zuständig für die Genehmigung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr. Die Entscheidung sowie die Planunterlagen zum Ersatzneubau der Hochspannungsfreileitung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim sind im Zeitraum 29. Januar bis 12. Februar 2024 einsehbar unter https://sgdnord.rlp.de/themen/energie/netzausbau

Teilen

Zurück