Bauaufsicht

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ist Obere Bauaufsichtsbehörde. 

Sie übt die Fachaufsicht über 14 Kreisverwaltungen, 8 Stadtverwaltungen und 2 Verbandsgemeindeverwaltungen als Untere Bauaufsichtsbehörden aus.

Für die Erteilung von bauaufsichtlichen Genehmigungen, für Bauanfragen oder Bauanträge sowie für Fragen die mit dem Neubau, der baulichen Änderung und der Nutzungsänderung sowie dem Abbruch von baulichen Anlagen zu tun haben, sind grundsätzlich die Unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig.
Die Fachaufsicht soll sicherstellen, dass die Unteren Bauaufsichtsbehörden ihre Aufgaben im Einklang mit dem öffentlichen Recht wahrnehmen und die erteilten allgemeinen Weisungen (Erlasse und Richtlinien) befolgen. Hierbei steht die Beratung der Unteren Bauaufsichtsbehörden in allen technischen und rechtlichen Vollzugsaufgaben im Mittelpunkt. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord leistet damit einen wichtigen Beitrag zur einheitlichen Rechtsanwendung und Transparenz von Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörden.

Vorhaben der Landesverteidigung sind der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vor Baubeginn zur Kenntnis vorzulegen. Bedürfen diese einer Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder besteht die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung, bedarf es der Zulassung.

Macht es die besondere öffentliche Zweckbestimmung für Bauvorhaben des Bundes oder des Landes erforderlich, von den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) abzuweichen, entscheidet die SGD Nord als höhere Verwaltungsbehörde. Das gilt auch bei Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder sonstigen Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende.

Darüber hinaus bescheidet die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Eingaben, Beschwerden und Petitionen in Bausachen.

Zuständigkeiten im Einzelnen 

  • Fachaufsicht
  • Vollzug der Landesbauordnung
  • Kenntnisgabe- und Zustimmungsverfahren bei Vorhaben der Landesverteidigung
  • Entscheidungen nach §§ 37 Abs. 1 und 246 Abs. 14 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Mitwirkung bei Zulassungsverfahren für bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung in der Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
  • Entscheidungen über Beschwerden, Eingaben und Petitionen in Bausachen
  • Prüfung der Widerspruchsbescheide der Kreis- und Stadtrechtsausschüsse
  • Bescheidung von Widersprüchen der Städte und Gemeinden im Städtebaurecht

Ansprechpersonen

Manuel Paul
Tel. 0261 120-2080

Philipp Hungershausen
Tel. 0261 120-2210